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Mittwoch, 19. April 2023

Grundgesetz und Frieden in Israel

 Im Februar 2023 war ich in Israel und habe dort die sehr beeindruckende LandArt "Path of Peace", die der israelische Künstler Dani Karavanin der Wüste Negev, nahe der ägyptischen Grenze aufgestellt hat, besucht. 
Dort stehen ca. 100 Säulen, jede von ihnen ist mit dem Wort Friede beschriftet, in 100 verschiedenen Sprachen, alten und modernen aus aller Welt.
An der Säule mit der deutschsprächigen Aufschrift habe ich eine kurze, und vom Wind leicht übertönte Rezitation der ersten fünf GG-Artikel gemacht - etwas gekürzt um den Zusammenhang mit dem Thema Frieden deutlich zu machen. 

DIe Aufnahme kann man hier hören:
 





Dienstag, 8. November 2022

Grundrechte des GG und Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

 Am 6. November 2022 war ich eingeladen, bei einer Aktion mitzumachen, bei der 30 Tage lang auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN aufmerksam gemacht wird.



Die Aktion wurde von einer Initiative in Stuttgart organisiert und geleitet. Ich habe meinen Beitrag in Köln im Atelier von Dea Bohde und dem dazugehörigen Bohde-FENSTER präsentiert. 

Das gab mir die Gelegenheit, nach längerer Pause die Grundrechte des GG zu rezitieren. 

Anschließend gab es mit den Besucher*innen ein Gespräch über Grundgesetz und Allgemeine Menschenrechtserklärung und ich habe einen kurzen Abschnitt aus dem GG-Blog vorgelesen. 

Grundgesetz und die Erklärung der Menschenrechte stammen aus der selben Zeit Ende der 1940er Jahre. Wenn man sie vergleicht, zeigt sich, dass es inhaltlich sehr viele Ähnlichkeiten gibt und es wird klar, dass beide Dokumente eine Antwort auf die humanitären Verwüstungen des 2. Weltkrieges darstellen. Die Antworten, die dort gefunden wurden, scheinen mir immer noch Geltung beanspruchen zu können. Sie sind keineswegs veraltet!

                                        (foto: Ralf Bohde)
 

Der wichtigste Unterschied zwischen den Grundrechten im GG und der Menschenrechtserklärung besteht wohl in ihrem rechtlichen Status. Die Erklärung der UN ist zwar nicht völlig unverbindlich für die unterzeichnenden Staaten, aber es gibt von Seiten der UN keine Möglichkeit, ihre Einhaltung einzufordern. 

Anders beim Grundgesetz. Die Grundrechte Art. 1 bis 19 sind im Prinzip von jedem Bürger und jeder Bürgerin einklagbar. Natürlich handelt es sich nicht um absolute Rechte, sondern die verschiedenen Grundrechte müssen im Einzelfall gegeneinander abgwogen werden. Letzte Instanz dieses Abwägeprozesses ist das Bundesverfassungsgericht. 


Außerdem habe ich die Gelegenheit genutzt, die Grundgesetz-Boxen, die ich 2020 hergestellt habe, im Beohde-FENSTER zu zeigen, neben einer Arbeit von Dea Bohde und der Sammlung mit Karten, die die Artikel der Menschenrechtserklärung zeigen. 





Montag, 24. Oktober 2022

Das Papier des Grundgesetzes

 In einem der ersten Beiträge hier auf dem GG-Blog habe ich angekündigt, bald einen Ausflug nach Zerkall zu machen, um dort die Papiermühle zu besuchen, aus der das Bütten-Papier stammte, das für die  Urschrift und die Unterschriften des Grundgesetzes verwendet wurde. 

Vorgenommen habe ich mir den Ausflug also 2017. Es hat bis jetzt, also Ende 2022 gedauert, bis ich ihn in die Tat umgesetzt habe. In der Zwischenzeit hat die Papierfabrik Zerkall harte Zeiten erlebt und wenn ich es richtig verstanden habe, musste die Produktion eingestellt werden.

Schon 2020 hatte es eine Insolvenz gegeben, und dann kam die flut im Juli 2021, die die Fabrik schwer schädigte. 

Ich war also zu spät.


Hier ein paar Eindrücke von außen:






Donnerstag, 11. Februar 2021

Die GG-Wanderung zu Besuch bei Literaturwissenschaftler*innen

 

Heute (11.Feb. 2021) war ich Gast bei der Vorlesung von Eva-Maria Siegel, einer Literaturwissenschaftlerin, die mich eingeladen hatte, im Rahmen ihrer Uni-Veranstaltung zu Literarischen Weltreisen, von meiner Grundgesetzwanderung zu erzählen und die Grundrechte des GG zu rezitieren.

 

In Coronazeiten fand die Sache natürlich online statt. Das ist für die Präsentation der Wanderperformance, die ganz auf den direkten Kontakt setzt - von mir zu der Welt, durch die ich gewandert bin und zu den Leuten, mit denen ich über das Grundgesetz ins Gespräch gekommen bin - eine gewöhnungsbedürftige Situation. Aber ich habe mich über die Einladung sehr gefreut, auch weil sie mir Gelegenheit gab, die Rezitation der auswendig gelernten Grundrechte aufzufrischen und selbst noch einmal einen tieferen Blick in mein Wanderjournal zu werfen. 

 

Seit Ende der GG-Wanderung im Mai 2019 haben sich die Zeiten geändert. Das GG und die Grundrechte sind nicht zuletzt durch die Pandemie ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung gerückt worden. Es gibt neue Fragen, die während meiner Wanderung noch nicht zu erwarten waren. Das Grundrecht aus Artikel 2 auf „Leben und körperliche Unversehrtheit“ ist zum handlungsleitenden Recht geworden, hinter dem andere Grundrechte zurückstehen müssen. Eine solche Situation war vor zwei Jahren noch unvorstellbar. Sie wird die Diskussion über den Ausgleich sich manchmal wiederstreitender Grundrechte wahrscheinlich für Jahre bestimmen.

 

Frau Siegel hat im Gespräch mit mir den Aspekt hervorgehoben, dass ich zu Fuß unterwegs war. Das ist eine besondere Art des Reisens, die aus nachvollziehbaren Gründen bei Weltreisen eher selten gewählt wird. Für mich war das Wandern die Form des Reisens, die mir den notwendigen Kontakt zu dem Weg, auf dem ich unterwegs war, geben konnte. Nur so konnte ich eine Spur legen, die zumindest in mir noch nachweisbar ist.

 

Ich habe darauf hingewiesen, dass bei meiner Reise nicht die Begegnung von mir mit der bereisten Welt im Vordergrund stand, sondern dass ich eine dritte Komponente hinzugefügt habe: Den Text der Grundrechte. Dadurch kam es zu einem Wirkungs-Dreieck zwischen Ich, Welt und Text, das als Konstellation wiederum auf die Menschen traf, die zuhörten, mitwanderten oder im Nachhinein den Blog gelesen haben.

 

Tja, die Wanderung geht in gewisser Weise weiter. Im März soll es eigentlich eine offline-Veranstaltung in Köln Brück zum GG geben. Mal sehen, ob bis dahin die Orte und Räume wieder zugänglich sind!

Donnerstag, 28. Mai 2020

Grundgesetz im Bohde-Fenster


Vom 28. Mai bis zum 10. Juni war
im Bohde-Fenster in Köln-Nippes, Florastraße 65 
eine Installation zu meinen Aktionen in Sachen Grundgesetz zu sehen. 
Mit Objekten der GG-Wanderung, dem Video GG 5x5 (mit außen installiertem Kopfhörer, man kann aber auch den eigenen – mit kleiner Klinke - mitbringen!) und einer GG-Box. 

Umsonst und draußen! Mit den zu Coronazeiten angemessenen Abstandsregeln.
 

Hier ein paar Eindrücke vom Fenster:




 



 











An den Sonntagen 31.5. und 7.6. habe ich 
jeweils um 15.00 Uhr 
eine Rezitation der Grundrechte des Grundgesetzes 
vor dem Fenster durchgeführt.

Hier findet sich eine filmische Dokumentation der Rezitation vom 31. Mai, ein Video von Helmuth Hergarten!

Und ein paar fotografische Eindrücke von der ersten Rezitation am 31.Mai, bei strahlendem Sonnenschein. Das Konzept der Rezitation mit anschließendem Gespräch hat sich einmal mehr bewährt. Nach beiden Rezitation hat sich ein gutes Gespräch entwickelt, das auch auf die gegenwärtige Situation mit der Corona-Pandemie und den sich daraus ergebenden Stressfaktoren für das GG eingegangen ist.





Gut ein Jahr nach dem Abschluss der Grundgesetzwanderung in Görlitz hat mich die neuerliche Gelegenheit, die Grundrechte im öffentlichen Raum zu rezitieren, gefreut und darin bestärkt, dass die Kunstaktion noch lebendig ist. Auch dafür Dank an Dea Bohde, die mich dazu eingeladen hat! 


 


Zu meiner GG-Performance, die ich am Samstag, 23.5.20 ohne Publikum durchgeführt habe, gibt es einen Erfahrungsbericht, der hier auf dem Blog zu lesen ist. 

Sonntag, 24. Mai 2020

Die GG-Performance am 23. Mai 2020


english below!
 
Anlässlich des 71. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes und genau ein Jahr nach Abschluss meiner Grundgesetzwanderung in Görlitz habe ich am 23. Mai 2020 im stimmfeld-Studio in Köln eine GG-Performance durchgeführt – in Anbetracht der Coronabeschränkungen ohne Publikum. Tatsächlich war vor, während und nach der Performance außer mir niemand im Raum. Die Performance folgte also radikal einem Wahlspruch des langsamen Hasen: Sei einsam – verbinde dich.


Da könnte die Frage auftauchen, warum ich die Performance überhaupt gemacht habe, wenn buchstäblich niemand dabei war, um sie mitzuverfolgen. Darauf gibt es verschiedene Antworten:
1.   Ich habe während der GG-Wanderung genug Rezitationen der Grundrechte ohne irgendeinen Zuhörer gemacht, um auch vor einer allein durchlebten knapp dreistündigen Performance nicht mehr zurückzuschrecken.
2.   Ich war ja dabei! D.h. ich habe die Performance erlebt und für mich war das eine sehr starke Erfahrung. (Gleich werde ich ein paar Details dazu formulieren.)
3.   In der Performance Art gibt es eine Tradition von Aktionen, die ohne Zuschauer durchgeführt wurden. Damit ist ja nicht zuletzt die Frage gestellt, ob Kunst, um Kunst zu sein, das Publikum benötigt.
4.   In vielen Kulturen der Welt gibt es Rituale und Zeremonien, die von einer Person durchgeführt werden, ohne dass notwendig andere Menschen dabei sein müssen. Kulturimmanent gibt es dann keine Zweifel, dass diese Rituale wichtig und wirksam sind. Eine ganz solistische GG-Performance stellt in diesem Kontext die Frage, ob so etwas auch künstlerisch herstellbar ist: eine rituelle Performance, die wirkt, ohne öffentlich zugänglich zu sein. Von welchen Wirkungen ist da die Rede?
5.   Durch die mediale Vermittlung ist die Performance ja in der Welt! Ich habe sie vorher auf FB und in meinem Newsletter angekündigt und schreibe jetzt hier meine Gedanken im Nachhinein auf. Man kann sich also mit der Performance indirekt verbinden und sie in die eigenen Erfahrungskontexte einbetten.


Die GG-Performance ist wie ein Ritual aufgebaut, bei dem ich in fünf Wiederholungen mit jeweils einem der Grundrechte aus dem GG arbeite. Jede der fünf Phasen dauert ungefähr 35 Minuten, die ganze Performance demnach knapp drei Stunden.
Das ist eine lange Zeit, wenn man ohne die Unterstützung eines Präsenz gebenden Publikums konzentriert sein will. Mir ist das relativ gut gelungen. Es gab zwar einige Momente, bei denen ich abgedriftet bin, aber das passiert mir mit Publikum auch ab und zu. 
Jede Phase beginnt mit einer Rezitation der Grundrechte - dieses Mal bei offenem Fenster, um darüber die Verbindung zur Welt herzustellen. (Frischluftzufuhr aus gesundheitlichen Gründen war ja nicht nötig – ich war das einzige atmende Wesen im Raum, das Aerosole in die Luft abgegeben hat!)

Dann wende ich mich jeweils einem der Grundrechte zu. Normalerweise fange ich mit Artikel 1 an (Die Würde des Menschen ist unantastbar.) und überlasse es dem Zufall in Form von Karten, welche anderen vier Artikel ins Spiel kommen. Dieses Mal habe ich mich entschieden, während der Performance selbst eine Auswahl zu treffen und mich mit den Artikeln zu befassen, die zur momentanen Diskussion um die Grundrechte passen. Die Grundrechte sind bekanntlich wegen der Corona-Pandemie ziemlich unter Druck und der Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundrechten scheint zur Zeit besonders schwierig zu sein. Dazu habe ich in früheren Blogbeiträgen meinen Senf gegeben.

Der aktuelle politische Zusammenhang hat die Auswahl der Artikel des GG mitbestimmt. Zugleich fand meine Auseinandersetzung während der Performance sehr oft auf einer sehr persönlichen Ebene statt. Das war vorher nicht geplant und hat mich überrascht.


Die Performance begann auch diesmal mit Art. 1. GG. Ich schreibe den Artikel auf die Folien an der Wand, von denen der Text nach einiger Zeit wieder verschwindet, diffundiert, sich auflöst und/oder in die Gemäuer eindringt. Dann suche in einen Begriff, der einen Aspekt des Artikels auf den Punkt bringt und den ich auf die Folie auf dem Boden schreibe. Die Folie hänge ich mir danach über den Rücken, lasse dadurch den Begriff in mich hinein wirken und mache damit eine freie Stimmaktion, die mit Sanduhr gemessene 15 Minuten dauert.
1.   Phase: Die Menschenwürde (Art.1). Ich habe mich an den Debattenbeitrag von Wolfgang Schäuble erinnert, der vor einiger Zeit sagte, wenn es einen obersten Wert im GG gibt, dann ist es die Menschenwürde. Menschen haben ein Recht auf würdiges Leben und würdiges Sterben.  Die besondere, einsame Situation der Performance hat mich schon bei dem 1. Artikel mit mir selbst konfrontiert und die Frage tauchte auf, was alles dazu gehört, sich selbst die eigene Menschenwürde zuzugestehen. Gehe ich mit mir und mit anderen auf eine Weise um, die mit meiner eigenen Würde im Einklang steht? So gesehen scheint mir ein würdevolles Leben eine ziemlich große Herausforderung. 

2.   Phase: Recht auf Leben (Art.2). Schon in Artikel 2 wird das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit ausgedrückt. Das ist das Grundrecht, das in Zeiten von Corona im Zentrum steht, weil dieses Grundrecht durch das Virus für große Teile der Bevölkerung gefährdet ist.

Die gesamten Einschränkungen von Grundrechten, die wir gerade erleben, beruhen auf der Überlegung, dass die Gefährdung von Leben und Gesundheit für so viele Menschen dazu verpflichtet, dieses Grundrecht für eine Zeit besonders zu schützen und dazu andere Grundrechte partiell zu beschneiden – bis die akute Gefährdung durch Covid19 zu Ende ist. Ich halte diese Argumentation für schlüssig und ich weiß, dass es dazu auch andere Meinungen gibt.
Auf der persönlichen Ebene hat sich während dieser Phase ein Gedanke eingeschlichen, der Energie und Freiraum zu den beiden Faktoren erklärte, die für das Leben notwendig sind. Um mein Recht auf Leben ausüben zu können, benötige ich beides: Die Lebensenergie, die mich in Bewegung bringt und den Freiraum, in dem ich mich dann bewegen kann. Stimmlich-körperlich kam es dabei zu einem Wechselspiel von Einatmen ins untere DanTien im Unterbauch und Tönen aus dem Herzraum.
3.   Phase: Versammlungsrecht (Art. 8). Kein anderes Grundrecht ist während der Corona-Krise so sehr eingeschränkt worden wie das Recht, sich „ohne Anmeldung und Erlaubnis, friedlich und ohne Waffen zu versammeln“.
Das ist nur schwer auszuhalten. Zumindest partiell wurde das Recht mithilfe der digitalen Plattformen zur gemeinsamen Kommunikation aufrecht erhalten. Das ist kein adäquater Ersatz, aber immerhin. Die viertelstündige Stimmaktion in dieser Phase hat sich zu einer Versammlung der verschiedenen „Stimmen“, Stimmfarben oder stimmlichen Anteile entwickelt. Jeder Atemzug ein neuer Gast.
4.   Phase: Freizügigkeit (Art. 11) Auch dieser Artikel stand/steht schwer unter Druck.  



    Einschränkungen der Reisefreiheit gehören in Europa noch nicht sehr lange der Vergangenheit an. Der eiserne Vorhang hing bis 1989 und ich erinnere mich noch an nervige bis unverschämte Grenzkontrollen in Luxemburg, auf meinen Trampreisen nach Paris. Die ökologischen Vorteile des Reisestopps können nicht darüber hinwegtrösten, dass hier eine der fundamentalen und alles andere als selbstverständlichen Freiheiten für viele Wochen ausgesetzt war. Auf der stimmlich-persönlichen Ebene habe ich die Phase für eine Stimmreise genutzt, bei der jeder neue Ton dort ansetzte, wo der vorherige aufhörte, um so immer weiter zu wandern.


5.   Wesensgehalt (Art.19). „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Sind einige Grundrechte durch Corona in ihrem Wesensgehalt angetastet worden? Wahrscheinlich wird die Diskussion darüber noch lange andauern. Entscheidend für eine Antwort könnte sein, ob man hier einen zeitlichen Faktor erlaubt oder nicht. Darf man ein Grundrecht zugunsten eines anderen Grundrechtes für einige Zeit stark einschränken, ohne damit den Wesensgehalt anzutasten? Mit ja kann diese Frage nur dann beantwortet werden, wenn die Einschränkungen so bald wie irgend möglich wieder aufgehoben werden.

   Stimmlich bin ich in der Phase beim Wesentlichen des Atmens angelangt. Zum Wesensgehalt der Stimme gehört der Atem. Damit habe ich mich für die viertel Stunde beschäftigt.



Die Performance war eine starke Erfahrung und sie hat mich ganz schön viel Energie gekostet, wie sich mal wieder erst im Nachhinein zeigte. Ich bin sehr froh, dass ich sie trotz oder wegen der merkwürdigen Umstände gemacht habe und freue mich, bei den kommenden Aktionen zum Grundgesetz wieder in den direkten Kontakt mit anderen zu kommen!
Z.B. am 31. Mai oder am 7. Juni, wenn ich vor dem Bohde-Fenster in Köln Nippes, in dem in der Zeit meine GG-Wanderung „ausgestellt“ sein wird, die Grundrechte des GG rezitiere – jeweils um 15 Uhr.
Details finden sich auf dem Blog des Bohde-Fensters. 


(poor) english:

On the occasion of the 71st anniversary of the German Constitution (Grundgesetz) and exactly one year after the end of my Constitution walk (Grundgesetzwanderung) in Görlitz, I performed a performance on 23 May 2020 at the stimmfeld studio in Cologne – because of the Corona restrictions without an audience. In fact, before, during and after the performance, there was nobody in the room but me. So the performance radically followed a slogan of the slow hare: be lonely - connect.

You maybe ask yourself why I did the performance at all when literally no one was there to watch it. There are different answers to this question:
1. During the GG-Walk I did enough recitations of the fundamental rights without any listener, so that I didn't even need to avoid a performance of almost three hours being alone.
2. I was there at least! That means I experienced the performance and for me it was a very strong experience. (I will give some details about it below).
3. In Performance Art there is a tradition of actions that were performed without an audience. This raises the question whether art, in order to be art, needs the audience.
4) In many cultures of the world there are rituals and ceremonies that are performed by one person without necessarily having to have other people present. Culture-immanent there is then no doubt that these rituals are important and effective. In this context, my solo performance raises the question of whether something like this can also be produced artistically: a ritual performance that works without being publicly accessible. What does it mean then that it works?
5: Through the mediation of the media, the performance is in the world! I announced it beforehand on FB and in my newsletter and now I write down my thoughts here afterwards. So you can indirectly connect with the performance and embed it in your own contexts of experience.

The GG performance is structured like a ritual, in which I work in five repetitions, each with one of the fundamental rights from the Constitution/GG. Each of the five phases lasts about 35 minutes, so the whole performance lasts almost three hours.
That's a long time, if you want to be concentrated without the support of an audience giving an atmosphere of presence. I managed to do this relatively well though. There were a few moments when I drifted off, but that happens to me with an audience from time to time, too.

Each phase begins with a recitation of the fundamental rights - this time with an open window, in order to establish a connection to the world. (Fresh air supply for health reasons was not necessary - I was the only breathing being in the room that released aerosols into the air!)

Then I turn in each phase to one of the fundamental rights. Usually I start with Article 1 (The dignity of man is inviolable.). Then I leave it to chance in the form of cards, which other four articles come into play. This time I decided to make the decision during the performance itself and to find the articles that fit the current discussion about the fundamental rights. As you know, fundamental rights are under a lot of pressure because of the Corona pandemic and the balance between the different fundamental rights seems to be particularly difficult at the moment. I have given my contribution to this in previous blog posts.

The current political context has influenced the choice of articles in the GG. At the same time my examination during the performance very often took place on a very personal level. This was not planned in advance and surprised me.

The performance started again with Art. 1 GG. I use to write the article on sheets on the wall, from which the text disappears after some time, diffuses, dissolves and/or penetrates the walls. Then I look for a word that brings an aspect of the article to the point and I write this word on the sheet on the floor. I then hang the sheet over my back, letting the term work its way into me and thus making a free vocal action, which lasts 15 minutes measured with an hourglass.
Phase 1: Human dignity (Art.1). I remembered Wolfgang Schäuble's (president of parliament) contribution to the debate, who said some time ago that there is one supreme value in the German constitution: human dignity. People have a right to live and die in dignity.  The special, lonely situation of the performance made me being confronted with myself already in the work with this first article. The question arose what is involved in granting one's own human dignity. Do I deal with myself and with others in a way that is consistent with my own dignity? Seen in this light, a life with dignity seems to me to be quite a challenge.

Phase 2: Right to live (Article 2). Article 2 already expresses the right to live and physical integrity. This is the fundamental right that is central in times of Corona, because this fundamental right is endangered by the virus for big parts of the population.
All the restrictions on fundamental rights, as being  experienced at the moment, are based on the consideration that the threat to life and health for so many people obliges them to give this fundamental right special protection for a period of time and, to this end, to partially restrict other fundamental rights - until the acute threat from Covid19 is over. I consider this argumentation to be adequate and I know that there are also other opinions on this.
On the personal level, a thought has crept in during this phase that declared energy and freedom to be the two factors necessary for life. In order to be able to exercise my right to live, I need both: the life energy that gets me moving and the free space in which I can move. Vocally and physically there was an interplay between inhalation into the lower DanTien in the lower abdomen and sounds from the heart area.

Phase 3: Right of assembly (Art. 8). No other fundamental right was restricted during the Corona crisis as much as the right to "assemble without registration and permission, peacefully and without weapons". This is difficult to bear. At least in part, the right has been upheld with the help of digital platforms for common communication. This is not an adequate substitute, but it is something. The quarter-hour voice action in this phase has developed into an assembly of the various "voices", sound colours or parts of voice. Every breath a new guest.

Phase 4: Freedom of movement (Art. 11) This article was also under severe pressure.  Restrictions on the freedom of travel have been known in Europe until not too long ago. The iron curtain hung until 1989 and I still remember from that period being annoyed by outrageous border controls in Luxembourg, on my hitchhiking trips to Paris. The ecological advantages of travel stops cannot make up for the fact that one of the fundamental and not necessarily self-evident freedoms was suspended here for many weeks. On the vocal-personal level, I have used the phase for a vocal journey, where each new tone picked up where the previous one left off, in order to keep on wandering.

5. Essence (Art.19). "Under no circumstances may a fundamental right be touched in its essence." Are some of the fundamental rights affected by Corona in their essence? The discussion will probably continue for a long time. Decisive for an answer could be whether a time factor is allowed or not. Is it possible to restrict one fundamental right in favour of another fundamental right for some time without affecting the essence of the right? This question can only be answered in the affirmative if the restrictions are removed as soon as possible. Vocally speaking, I have connected the idea of essence with breathing. Breath belongs to the essence of the voice. This is what I have been working on for the last quarter of an hour.

The performance was a strong experience and it cost me a lot of energy, which became evident only afterwards. I am very happy that I did it despite or because of the strange circumstances and I am looking forward to get back in direct contact with others in the upcoming actions concerning the Fundamental Laws!
E.g. on 31 May or on 7 June, when I recite the Fundamental rights of the German Constitution in front of the Bohde Window in Cologne Nippes, where my GG-walk will be "exhibited" – both recitings start at 3 pm.


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