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Donnerstag, 7. September 2017

Fundstücke der Zwischenzeit

In einer Broschüre der Organisation proasyl gibt es zwei Anmerkungen zum Grundgesetz, die es mir wert erscheinen, notiert zu werden.
Auf einer Seite, die mit dem schönen Satz überschrieben ist:

"Flüchtlinge verteidigen unsere demokratische und offene Gesellschaft"

schreibt Karim Al Wasiti aus dem Irak: "Nur wenn die Rechte der Menschen verwirklicht werden, sind sie real. Ich möchte nicht, dass in Deutschland schutzsuchenden Menschen gegenüber eine Praxis existiert, die nicht mit unserem Grundgesetz übereinstimmt. Das Grundgesetz ist in meinen Augen fast eine Art Heiligtum, das unbedingt unversehrt bleiben muss."

Den ersten Satz würde ich so nicht ohne weiteres bestätigen. Es besteht zwar immer die Aufgabe, den Grundrechten des Grundgesetzes Geltung zu verschaffen, real sind die Rechte aber schon dadurch, dass sie im Grundgesetz stehen. Das Recht existiert unabhängig davon, ob es von irgendeiner Seite verletzt wird.
Im Hinblick auf die neunte und zehnte Etappe meiner Wanderung finde ich die Idee, das Grundgesetz als eine Art Heiligtum zu verstehen, sehr interessant. Meine vorläufige Vermutung ging dahin, dass man den Text der Grundrechte wie einen heiligen Text lesen kann, also als unverrückbare Grundlage, die aber einer dauernden Aktualisierung bedarf.

An einer anderen Stelle schreibt Karim Al Wasiti, der übrigens 1998 aus dem Irak geflüchtet und mittlerweile deutscher Staatsbürger ist und der Flüchtlinge berät, folgendes:

"Meiner Meinung nach müssen wir das Recht auf Familie gegen alle migrationspolitischen Einschränkungen unbedingt auch öffentlich verteidigen. Wir verteidigen damit generell die Gültigkeit der Grundrechte, unsere eigenen Standards. Es ist wichtig, dass die Menschen das Vertrauen in die Grundrechte und das Grundgesetz nicht verlieren."

Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Al Wasiti bezieht sich auf Artikel 6 GG, wo es heißt: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Dieser besondere Schutz gilt aber nicht nur für deutsche Ehen, sondern eben auch für die Familien von Flüchtlingen, die in Deutschland gestrandet sind. Insofern stellt die Verweigerung der Familienzusammenführung, wie sie im Moment weitgehend praktiziert wird, eine Verletzung dieses Grundrechtes dar.

Ein anderes Fundstück: Der deutsch-türkische Autor Dogan Akhanli, der im Moment in Spanien festsitzt, weil die Türkei seine Auslieferung beantragt hat, hat in einem Interview kurz davon erzählt, wie es war, in Spanien festgenommen zu werden. Akhanli saß bereits mehrfach in türkischen Gefangnissen und wurde dort gefoltert, einmal sogar vor den Augen seiner Frau und seines Kindes. Die Erinnerung an diese Geschehnisse wurde für ihn so stark, dass er in der spanischen Zelle nichts essen und trinken konnte, weil es ihm so übel war. Er wußte zwar, wie er sagt, dass ihm in einem europäischen Gefängnis keine Folter droht, aber die Erinnerung konnte die alte Angst nicht vertreiben.
Art.2 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Der Wert dieses Grundrechtes wird erst deutlich, wenn es gefährdet ist.

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